Für wen wir arbeiten
Unsere Inhalte richten sich an Gründer, KMU, Rechtsabteilungen und alle, die rechtliche Vorgänge ohne ständige Anwaltskosten verstehen und selbst umsetzen möchten.
Zielgruppe: rechtlich interessierte Laien bis FachpersonalUnsere Identität
Unsere Inhalte richten sich an Gründer, KMU, Rechtsabteilungen und alle, die rechtliche Vorgänge ohne ständige Anwaltskosten verstehen und selbst umsetzen möchten.
Zielgruppe: rechtlich interessierte Laien bis FachpersonalJeder Beitrag durchläuft eine mehrstufige Prüfung: Recherche in aktueller Rechtsprechung, redaktionelle Aufbereitung und abschließende Kontrolle durch einen Fachanwalt. So garantieren wir sachliche Richtigkeit bei gleichzeitiger Verständlichkeit.
Prüfprozess: Recherche → Redaktion → FachanwaltWir schreiben sachlich, präzise und ohne Übertreibungen. Keine Versprechungen auf Prozesserfolg, keine undurchsichtigen Angebote – nur faktenbasierte Informationen, die Ihnen helfen, eigene Entscheidungen zu treffen.
Kommunikationsstil: klar, verbindlich, transparentUm Missverständnisse zu vermeiden, erläutern wir hier die grundlegenden Begriffe und Grenzen unserer juristischen Informationsplattform.
Alle auf legalself.com bereitgestellten Texte, Analysen und Übersichten dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung im Rechtsdschungel. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt oder eine spezifische Prüfung Ihres Einzelfalls. Die Inhalte werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder aktuelle Gültigkeit in jedem Einzelfall.
Unsere bereitgestellten Dokumentenvorlagen und Musterverträge sind als Arbeitshilfen konzipiert. Sie müssen vor der Verwendung stets an die konkreten rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Wir übernehmen keine Haftung für die rechtliche Wirksamkeit oder die wirtschaftlichen Folgen, die aus der Nutzung dieser Vorlagen entstehen. Eine abschließende Prüfung durch einen Fachanwalt wird dringend empfohlen.
Die auf dieser Plattform beschriebenen rechtlichen Strategien, Urteilsanalysen oder Handlungsempfehlungen stellen keine Erfolgsgarantie dar. Der Ausgang eines Rechtsstreits hängt von vielen Faktoren ab, die wir nicht beeinflussen können. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Zusicherung über den Ausgang eines konkreten Verfahrens geben.
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Kurze, verständliche Antworten zu den wichtigsten Themen rund um Verträge, Datenschutz und Arbeitsrecht.
Nein, ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Allerdings empfiehlt sich die Schriftform, um spätere Unstimmigkeiten über Aufgaben, Gehalt oder Kündigungsfristen zu vermeiden. Seit 2020 gilt zudem das Nachweisgesetz, das Arbeitgeber verpflichtet, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten.
Die Speicherung von dienstlichen E-Mails ist grundsätzlich zulässig, solang sie betriebliche Zwecke erfüllt. Private E-Mails fallen unter das Fernmeldegeheimnis und dürfen nur mit Ihrer Einwilligung gespeichert werden. Eine pauschale Löschfrist von drei Jahren gilt als Orientierung, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Ja, bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen haben Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Ausnahmen gelten für Verträge, bei denen die Dienstleistung bereits vollständig erbracht wurde oder die ausdrücklich auf Ihren Wunsch begonnen haben. Prüfen Sie vorab die Widerrufsbelehrung im Vertrag.
Eine Abmahnung ist eine formelle Rüge wegen eines Fehlverhaltens. Sie sollten die Vorwürfe prüfen und schriftlich Stellung nehmen. Bei unberechtigten Abmahnungen können Sie eine Gegendarstellung verlangen. Wiederholte Abmahnungen können im Arbeitsrecht zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen.
Nein, eine Abfindung ist nur dann verpflichtend, wenn sie im Aufhebungsvertrag oder in einem Sozialplan vereinbart wurde. Bei einer betriebsbedingten Kündigung haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Abfindung, wenn Sie innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben.